• Blindenführhunde © BSVK

Blindenführhunde spielen eine wesentliche Rolle, wenn es um die vollwertige, gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben geht. Verlässlich finden sie überall die richtigen Wege und weichen Hindernissen und Gefahrensituationen z.B. im Straßenverkehr aus. So sorgen sie dafür, dass ihre Besitzer immer sicher und mit geringer Anstrengung an ihr Ziel kommen.

Ein ausgebildeter qualitäts- und teambeurteilter Blindenführhund kostet ca. 30.000 Euro. In Österreich gibt es derzeit vier Blindenführhunde-Schulen. Die Preise sind bei allen Schulen in etwa gleich. Pro Jahr werden ungefähr 15 Blindenführhunde an Betroffene weitergegeben. Derzeit sind in Österreich zwischen 100 und 120 Personen mit ausgebildeten Blindenführhunden unterwegs.

Ein zentrales Problem stellte über lange Jahre die Finanzierung von Führhunden dar. Bei berufstätigen blinden und sehbehinderten Menschen übernahm das Sozialministeriumservice etwa 60 Prozent der Kosten aus dem Ausgleichstaxenfond, die restlichen Kosten wurden von anderen Trägern (PVA, SV) übernommen. Dies stellte allerdings eine Kannbestimmung und keinen Rechtsanspruch dar, weshalb die Ausschüttung von Zuschüssen von Fall zu Fall höchst unterschiedlich gehandhabt wurden. Nicht erwerbstätige Personen (Studenten, Pensionisten, etc.) hatten bei der Führhundefinanzierung erhebliche Schwierigkeiten.

Weiters machte es einen Unterschied, welchem Sozialversicherungsträger man angehörte oder in welchem Bundesland der Antragsteller seinen ordentlichen Wohnsitz hatte. Rechtsanspruch auf Finanzierung bestand lediglich für Personen, auf die das Kriegsopferversorgungsgesetz, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz oder das Verbrechensopfergesetz zutraf.

Mit Anfang 2018 kam endlich die erfreuliche und lang geforderte Verbesserung der Finanzierungslage: Indem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Blindenführhundefinanzierung für berufstätige Personen von rund € 21.500 auf rund € 30.000 erhöht, wurde ein wichtiger Schritt getan. Ebenso wurde die Förderung auf Personen in Berufsausbildung ausgeweitet.

In anderen europäischen Staaten war man hier schon länger einen wesentlichen Schritt weiter: in Schweden werden Blindenführhunde zu 100 Prozent über Steuereinnahmen finanziert, in Deutschland, den Niederlanden und Slowenien zu 100 Prozent über die Sozialversicherungen.

Überlegen Sie auch, sich in Zukunft von einem Blindenführhund durchs Leben begleiten zu lassen oder möchten Sie sich mit anderen Führhunde-Haltern austauschen? Dann sind Sie beim Gremium für Blindenführhundeangelegenheiten genau richtig! 

Kontakt:

hundereferat@blindenverband.at

 

Wichtige Links: 

Richtlinien des Sozialministeriumservice: 

https://www.blindenverband.at/media/file/77_503_Richtlinien_Assistenzhunde.pdf

Broschüre Blindenführhunde des BSVÖ:

https://www.blindenverband.at/media/file/78_683_BSV