Barrierefreies Leben
Blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen unterscheiden sich in ihren Anforderungen an ihr Umfeld oder auch Medien grundlegend voneinander. Das Grundverständnis für diesen Unterschied ist oft schon ein wesentlicher Schritt in Richtung einer sinnvollen barrierefreien Gestaltung vom ersten Entwurf an.
Barrierefrei im Verkehr
Menschen mit Sehbehinderungen orientieren sich primär mithilfe des (eingeschränkten) Sehsinnes. Sie brauchen deutlich sichtbare Informationen, das heißt
- gut sichtbare, klar strukturierte und intuitiv erfassbare durchgehende Orientierungssysteme,
- visuelle Kontraste bei Beschriftungen, Bedienelementen und Orientierungssystemen,
- deutlich erkennbare Schrift, Symbole etc.,
- visuell kontrastierende Markierung und Kennzeichnung von Hindernissen,
- gute Beleuchtungsverhältnisse und
- keine spiegelnden und reflektierenden Flächen/Böden oder ansonsten visuell irritierende Materialien
Blinde Menschen setzen den Sehsinn kaum bis gar nicht ein. Sie brauchen hör- und tastbare (Hände, Füße, Taststock) Informationen, das heißt
- tastbare, klar strukturierte und intuitiv erfassbare durchgehende Orientierungssysteme,
- tastbare erhabene Beschriftungen (Symbole, Normal- und Brailleschrift),
- intuitiv auffindbare Bedienelemente etc.,
- akustische Wiedergabe von visuellen Signalen und Informationen und
- tastbare Kennzeichnung bzw. bauliche Absicherung von Hindernissen.
Maßnahmen der barrierefreien Gestaltung für blinde und sehbehinderte Menschen lassen sich grob in drei Kategorien einteilen:
1. Maßnahmen zur Nutzungsfreundlichkeit (Farbgestaltung, Beleuchtung etc.)
2. Maßnahmen zur Orientierung und Information (visuelles und taktiles Leitsystem, Informationen, akustische Hilfsmittel etc.)
3. Maßnahmen zur Nutzungssicherheit (Vermeiden und /oder Absicherung verschiedenartiger Hindernisse)
Sehr wichtig ist es dabei immer, das sogenannte „2-Sinne Prinzip“ zu verinnerlichen und umzusetzen. Unter dem „2-Sinne Prinzip“ versteht man die Ausgabe von Informationen, sodass sie durch (mindestens) zwei einander ergänzende Sinne wahrnehmbar sind.
Das heißt:
akustische Informationen müssen gleichzeitig visuell angezeigt werden,
visuelle Informationen müssen gleichzeitig akustisch und/oder taktil verfügbar sein.
Im Optimalfall sollte das 2-Sinne Prinzip auf ein „Mehrsinneprinzip“ erweitert werden, damit die Informationen auch für Menschen mit mehrfachen Sinnesbehinderungen barrierefrei zugänglich sind.
Sind Sie für Planungen zuständig und sind sich nicht sicher, welche konkreten Maßnahmen Sie umsetzen sollten, um die Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Menschen zu gewährleisten, oder haben Sie zur Ausführung einer konkreten Maßnahme, die Sie planen, oder auch zu den Bestimmungen der entsprechenden ÖNORMEN Fragen? Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.
Information: Barrierefreies Bauen
Barrierefreie Gestaltung ist besonders für Menschen mit Behinderungen eine wesentliche Voraussetzung für uneingeschränkte eigenständige, selbstbestimmte und sichere Mobilität im öffentlichen Raum und damit für eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Die für blinde und sehbehinderte Menschen barrierefreie Gestaltung ist darüber hinaus ein ausgezeichnetes Beispiel dafür, wie durch entsprechende Maßnahmen (z.B. gute Absicherung von Gefahrenstellen oder intuitiv gut verständliche, mit mehreren Sinnen wahrnehmbare Leit- und Orientierungssysteme) für alle Menschen mehr Nutzungssicherheit und –freundlichkeit geschaffen werden kann.
Vorantasten entlang von Linien
Fallen im Alltag