• Barrierefreiheit © BSVK

Barrierefreies Leben

Blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen unterscheiden sich in ihren Anforderungen an ihr Umfeld oder auch Medien grundlegend voneinander. Das Grundverständnis für diesen Unterschied ist oft schon ein wesentlicher Schritt in Richtung einer sinnvollen barrierefreien Gestaltung vom ersten Entwurf an.

Barrierefrei im Verkehr

Menschen mit Sehbehinderungen orientieren sich primär mithilfe des (eingeschränkten) Sehsinnes. Sie brauchen deutlich sichtbare Informationen, das heißt

  • gut sichtbare, klar strukturierte und intuitiv erfassbare durchgehende Orientierungssysteme,
  • visuelle Kontraste bei Beschriftungen, Bedienelementen und Orientierungssystemen,
  • deutlich erkennbare Schrift, Symbole etc.,
  • visuell kontrastierende Markierung und Kennzeichnung von Hindernissen,
  • gute Beleuchtungsverhältnisse und
  • keine spiegelnden und reflektierenden Flächen/Böden oder ansonsten visuell irritierende Materialien

Blinde Menschen setzen den Sehsinn kaum bis gar nicht ein. Sie brauchen hör- und tastbare (Hände, Füße, Taststock) Informationen, das heißt

  • tastbare, klar strukturierte und intuitiv erfassbare durchgehende Orientierungssysteme,
  • tastbare erhabene Beschriftungen (Symbole, Normal- und Brailleschrift),
  • intuitiv auffindbare Bedienelemente etc.,
  • akustische Wiedergabe von visuellen Signalen und Informationen und
  • tastbare Kennzeichnung bzw. bauliche Absicherung von Hindernissen.

Maßnahmen der barrierefreien Gestaltung für blinde und sehbehinderte Menschen lassen sich grob in drei Kategorien einteilen:

1.     Maßnahmen zur Nutzungsfreundlichkeit (Farbgestaltung, Beleuchtung etc.)

2.     Maßnahmen zur Orientierung und Information (visuelles und taktiles Leitsystem, Informationen, akustische Hilfsmittel etc.)

3.     Maßnahmen zur Nutzungssicherheit (Vermeiden und /oder Absicherung verschiedenartiger Hindernisse)

Sehr wichtig ist es dabei immer, das sogenannte „2-Sinne Prinzip“ zu verinnerlichen und umzusetzen. Unter dem „2-Sinne Prinzip“ versteht man die Ausgabe von Informationen, sodass sie durch (mindestens) zwei einander ergänzende Sinne wahrnehmbar sind.

Das heißt:

akustische Informationen müssen gleichzeitig visuell angezeigt werden,

visuelle Informationen müssen gleichzeitig akustisch und/oder taktil verfügbar sein.

Im Optimalfall sollte das 2-Sinne Prinzip auf ein „Mehrsinneprinzip“ erweitert werden, damit die Informationen auch für Menschen mit mehrfachen Sinnesbehinderungen barrierefrei zugänglich sind.

Sind Sie für Planungen zuständig und sind sich nicht sicher, welche konkreten Maßnahmen Sie umsetzen sollten, um die Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Menschen zu gewährleisten, oder haben Sie zur Ausführung einer konkreten Maßnahme, die Sie planen, oder auch zu den Bestimmungen der entsprechenden ÖNORMEN Fragen? Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

Information: Barrierefreies Bauen

Barrierefreie Gestaltung ist besonders für Menschen mit Behinderungen eine wesentliche Voraussetzung für uneingeschränkte eigenständige, selbstbestimmte und sichere Mobilität im öffentlichen Raum und damit für eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Die für blinde und sehbehinderte Menschen barrierefreie Gestaltung ist darüber hinaus ein ausgezeichnetes Beispiel dafür, wie durch entsprechende Maßnahmen (z.B. gute Absicherung von Gefahrenstellen oder intuitiv gut verständliche, mit mehreren Sinnen wahrnehmbare Leit- und Orientierungssysteme) für alle Menschen mehr Nutzungssicherheit und –freundlichkeit geschaffen werden kann.

Vorantasten entlang von Linien

 
Sind Ihnen schon einmal die gerillten Linie am Boden aufgefallen? Vielleicht bei Ihrem letzten Spaziergang durch die Stadt oder beim Warten auf die U-Bahn oder Bahn? Kennen Sie auch die Funktion dieser Linien? Es handelt sich dabei um taktile Leitsysteme, die mit dem Stock (oder auch mit den Füßen) ertastet werden können. Für blinde Menschen sind diese Leitsysteme sehr wichtig, um sich orientieren und fortbewegen zu können! Damit man diese Wege nutzen kann, ist es unbedingt notwendig, dass sie von jeglichen Hindernissen frei gehalten werden. Selbst wenn man das Hindernis nämlich rechtzeitig erkennt und dadurch nicht damit zusammenstößt, so zwingt es einen doch auf jeden Fall, von der Leitlinie abzukommen – und das kann, wenn beispielsweise daneben eine stark befahrene Straße verläuft, ganz schön gefährlich werden!
 

Fallen im Alltag

 
Es gibt also etwas ganz einfaches und effizientes, das jeder Verkehrsteilnehmer zur sicheren und selbstständigen Mobilität blinder und sehbehinderter Menschen beitragen kann: Achten Sie darauf, dass die taktilen Leitsysteme frei von Hindernissen sind. Bedenken Sie dabei bitte, dass hier vieles als Hindernis wirken kann, das Sie auf den ersten Blick vielleicht nicht als solches wahrnehmen würden: ein geparktes Auto, ein abgestelltes Rad bzw. Gepäckstück oder auch eine Person, die auf dem Leitsystem oder in dessen unmittelbaren Umgebung steht, wenn eine blinde Person entlang der Linie unterwegs ist.
 
Übrigens: Auch akustische Ampeln sind ein wesentlicher Teil des Orientierungssystems für blinde und sehbehinderte Menschen. Oft muss das akustische Signal durch Drücken eines Knopfes an einem Kästchen, das am Ampelmast befestigt ist, aktiviert werden. Beachten Sie daher auch hier, dass Sie den Zugang zu den Ampelmasten nicht durch Hindernisse erschweren oder blockieren!

Barrierefreies Internet

Nicht jede Website ist hinsichtlich ihrer Programmierung für assistierende Technologien geeignet und beispielsweise mit Screenreader-Programmen, wie sie blinde und sehbehinderte Menschen verwenden, kompatibel. Flash-Programmierungen machen ebenso Schwierigkeiten wie Bilder, die nicht mit einem Alternativtext hinterlegt worden sind.
 
Für barrierefreie Programmierung gibt es Experten, die Grundsätze sind aber auch für den Laien einfach zu berücksichtigen. Wer einmal versucht hat, sich durch eine Website zu navigieren, ohne den Bildschirm zu sehen und beispielsweise nur auf die phonetische Orientierung durch einen Screenreader angewiesen zu sein, wird ein neues Verständnis für logische Gliederung entwickeln.
Webdesign muss vor dem Hintergrund betrachtet werden, dass Kompatibilität mit Screenreadern und Braillezeilen herzustellen ist, um Benachteiligung blinder und sehbehinderter Menschen vorzubeugen. Die Möglichkeit der Skalierung des Textes und der Wahl der Kontrastschemen kommt allen sehschwachen Nutzern zu Gute. Barrierefreie Websites brauchen in der Optik keine Einbußen zu haben, die dahinterliegende Struktur ist entscheidend.