Spendenabsetzbarkeit
Spendenabsetzbarkeit
Ihre Spende wird seit dem Jahr 2017 durch die Spendenabsetzbarkeit automatisch in die Einkommensteuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung) beim Finanzamt übernommen.
Spendenorganisationen sind Schnittstellen für die Übermittlung der personenbezogenen Daten, damit Ihre Spenden berücksichtigt und richtig zugeordnet werden können.
Wie funktioniert das?
- Der BSVK ist verpflichtet, jährlich Ihre Spendenbeträge automatisch an das Finanzamt zu übermitteln, falls Sie dem nicht ausdrücklich widersprechen.
- Das Finanzamt berücksichtigt den gemeldeten Betrag automatisch in Ihrer Einkommensteuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung).
- Eine selbstständige Meldung an die Behörde Ihrerseits ist nicht mehr möglich.
- Ihre Spende kann steuerlich abgesetzt werden, wenn Sie dem BSVK auch Ihre(n) Vornamen, Familiennamen (beide wie im Meldezettel eingetragen, nicht wie im Pass) und Ihr Geburtsdatum übermitteln.
- Sie können Ihre Zustimmung, dass der BSVK den jährlichen Gesamtbetrag Ihrer Spenden dem Finanzamt meldet, jederzeit ganz einfach widerrufen – per Anruf, Brief oder E-Mail.
- Diese Regelung gilt für alle einkommensteuerpflichtigen natürlichen Personen.
Wenn Sie die Absetzbarkeit Ihrer Spenden wünschen, geben Sie uns bitte Ihren Vornamen, Nachnamen und Geburtsdatum bekannt.
Wie können Sie Ihre Daten bekannt geben?
- per E-Mail: office@bsvk.at, Telefon: +43 (0)463/ 55 8 22
- per Brief an: Blinden- und Sehbehindertenverband Kärnten, Gutenbergstraße 7, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
- per Zahlschein im Zuge einer Spendenüberweisung - diesen Zahlschein erhalten Sie durch unsere laufenden Aussendungen,
- oder bei Spendenüberweisungen mittels Online- bzw. Telebanking geben Sie Ihre Daten bitte im Feld Verwendungszweck an und danach den Widmungszweck der Spende.