Vorwiegend dient ein Testament dazu, um Ordnung zu schaffen und zur Absicherung von lieben Verwandten und Freunden. Darüber hinaus können mit einem Beitrag aus einer Hinterlassenschaft soziale, gemeinnützige Organisationen in der Umsetzung ihrer Tätigkeiten unterstützt werden.
Dem Blinden- und Sehbehindertenverband Kärnten kann es gelingen, Selbstbetroffenen dadurch zu helfen. Mit Ihrem Beitrag können unter anderem psychologische Beratungen, Mobilitätstrainings und die Anschaffung von Hilfsmitteln sowie gemeinsame Projekte gefördert werden.
Ein Beispiel: Der Blinden- und Sehbehindertenverband Kärnten konnte mit Hilfe einer Erbschaft den Umbau des Verbandshauses im Jahr 2009 mitfinanzieren. Seither haben betroffene Menschen in ihrer modernen und barrierefreien Wohnung ein zu Hause gefunden.
Die angeführte Broschüre ermöglicht Ihnen einen Eindruck, was durch Ihren Beitrag erreicht werden kann. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme, um Ihnen unsere Arbeit persönlich vorzustellen. Werden Sie unser Lichtblick!
Kontakt
Blinden- und Sehbehindertenverband Kärnten Gutenbergstraße 7 9020 Klagenfurt Tel.: + 43 (0) 463 /55 8 22 spenden@bsvk.atDownloads
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